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Grundschule
Pappenheim - Solnhofen
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Was tun bei …

Krankheit

  • Bei Erkrankung des Kindes rufen Sie bitte vor 8.00 Uhr am Schulort Ihres Kindes in Pappenheim (09143/85300) oder Solnhofen (09145/300) an und melden Sie Ihr Kind krank. Außerhalb der Bürozeiten können Sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Nennen Sie bitte den Namen und die Klasse Ihres Kindes.
  • Bei einer Erkrankung von mehr als 3 Tagen benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung.

Läusen

  • Entdecken Sie Nissen oder Läuse in den Haaren Ihres Kindes, so besorgen Sie sich bitte zur Bekämpfung der lästigen Tiere in der Apotheke oder Drogerie ein Shampoo oder Gel. Wenden Sie die Arznei vorschriftsmäßig an, wiederholen Sie die Behandlung und waschen Sie die Kleidungsstücke bzw. Bettwäsche bei mindestens 60 Grad.
  • Sie sind verpflichtet, die Schule über den Läusebefall zu informieren.
  • Den Unterricht darf Ihr Kind nach der korrekten Durchführung der Behandlung wieder besuchen, also am darauffolgenden Tag.

Unfall

  • Sollte auf dem Schulweg ein Unfall passieren, so geben Sie an der Schule bitte baldmöglichst Bescheid. Folgende Informationen zu dem Unfall werden benötigt:
    • Ort und Zeit des Geschehens
    • Unfallhergang und evtl. Zeugen des Unfalls
    • Name des behandelnden Arztes
    • Art der Verletzung
    • betroffene Körperteile
  • Passiert ein Unfall während der Schulzeit, setzt sich die Schule mit Ihnen in Verbindung um das weitere Vorgehen zu klären. Sorgen Sie bitte dafür, dass in der Schule stets aktuelle Telefonnummern vorliegen, unter denen wir im Notfall Erziehungsberechtigte erreichen können.

Befreiung

  • Soll Ihr Kind aus einem triftigen Grund vom Unterricht befreit werden, wenden Sie sich bitte zunächst an die Klassleitung (Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht)
  • Bei einer Unterrichtsbefreiung von zwei Tagen und mehr kontaktieren Sie bitte die Schulleitung (09143/85300).

Umzug

  • Ändert sich Ihre Adresse aufgrund eines Umzuges innerhalb des Schulsprengels, dann teilen Sie dies bitte zeitnah der Schule mit (Klassenlehrer oder Schulverwaltung).
  • Kommen Sie aus einem Wohnort außerhalb des Schulsprengels, teilen Sie bitte der bisherigen Schule den Zeitpunkt des Umzuges und die neue Adresse mit. Informieren Sie uns zum frühestmöglichen Zeitpunkt, ab wann Ihr Kind bei uns an der Schule den Unterricht besuchen wird. Ein Telefonat mit uns ist zunächst ausreichend.
  • Informieren Sie uns im umgekehrten Fall bitte rechtzeitig über einen geplanten Umzug in einen Wohnort außerhalb des Schulsprengels der Grundschule Pappenheim-Solnhofen. Auch die Schule an der neuen Adresse benötigt aus organisatorischen Gründen die Mitteilung über einen neuen Schüler.
  • Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der Sprengelschule zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden. 

Schulanmeldung

Die Schulanmeldung für die Schüler der neuen ersten Klassen findet im Frühjahr statt. Weitere Informationen erhalten die Eltern rechtzeitig über die Kindertagesstätten oder per Post.